Erneute Erhöhung des Förderbudget durch die BMVI zur Förderung Ihrer Wallbox

Wallbox-Förderbudget wurde erneut von der BMVI erhöht

Eine gute Nachricht für alle diejenigen, die mit dem Gedanken spielen, eine eigene Wallbox zu installieren: Das Bundesverkehrsministerium hat sein Fördervolumen für Wallboxen, die ausschließlich im privaten Bereich genutzt werden, zum dritten Mal in Folge aufgestockt. Dadurch stehen nun 500 Millionen Euro an Fördergeldern zur Verfügung, obwohl ursprünglich nur 200 Millionen Euro geplant waren.

Die schlechte Nachricht: Man sollte sich beeilen, um noch in den Genuss der Fördergelder zu kommen. Der Zuschuss wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Verkehr und für digitale Infrastruktur finanziert. Solange diese Mittel bereitstehen, können sie auch als Zuschuss beantragt werden. Einen Rechts­anspruch auf Bezuschussung gibt es allerdings nicht.


 

Was war der Grund für die Aufstockung?


Es stellte sich heraus, dass die Aufstockung unbedingt nötig war, da das ursprünglich bereit gestellte Budget schon innerhalb kurzer Zeit aufgebraucht war. Denn bereits Anfang Mai lagen rund 385.000 Förderungsanträge für ca. 470.000 Ladepunkte vor. Falls alle diese Anträge mit 900 Euro pro Ladepunkt subventioniert werden, sind schon zu diesem Zeitpunkt 423 Millionen Euro verplant. Wer also noch in den Genuss der Fördergelder kommen möchte, muss schnell handeln. „Wir wollen mehr Klimaschutz“, so die Aussage von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer, „und mehr saubere Elektro-Autos auf unseren Straßen“. Und all dies sollte durch die zunehmende Nutzung von Öko-Strom realisiert werden. Und dass Scheuer mit seinem Förderungs-Programm „goldrichtig“ liegt, zeigt die enorm große Nachfrage seitens der E-Mobilität-Nutzer.

Der starke Andrang resultiert auch aus der frühzeitigen Ankündigung des Programms zur Förderung privater Ladepunkte, die bereits im vergangenen Oktober erfolgte. Der Andrang in der Internetpräsenz der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wurde zeitweilig so groß, dass der KfW-Server überlastet war und wegen Überlastung ausfiel.


 

Wie gehe ich bei der Antragstellung vor?


Wichtig ist, zu beachten, dass der Antrag für das Förderprogramm „Zuschuss 440“ bereits vor dem Kauf der Wallbox gestellt werden muss. Und weiterhin muss die gewünschte Wallbox auf der Liste der Modelle stehen, die als förderungswürdig eingestuft wurden. Diese Liste findet man auf der Website der KfW. Das Programm sieht vor, den Kauf von steuerbaren 11-kW Wallboxen pauschal mit 900 Euro zu unterstützen, allerdings nur dann, wenn diese auch mit Ökostrom betrieben werden. Darüber hinaus könnten auch Ladestationen mit höherer Ladeleistung in den Genuss der Förderung kommen, sofern sich ihr Ladestrom auf 11 kW drosseln lässt.

Die Antragstellung selbst geschieht über das KfW-Zuschussportal. Hier ist es nötig, sich zu aller erst unverbindlich zu registrieren. Nun kann man den Förderzuschuss 440 bereits beantragen und erhält eine Bestätigung von der KfW per Email. Danach kann man die Wallbox direkt bestellen, sofern sich diese in der Liste der förderungswürdigen Modelle zu finden ist. Nach dem Kauf wird die Rechnung für die Wallbox und idealerweise auch für deren Installation im KfW Zuschussportal hochgeladen, zusammen mit dem Nachweis für Ökostrom.

Wird der Antrag für eine Wohnungseigentümergemeinschaft gestellt, dann benötigt man noch weitere Unterlagen. Und zwar eine Kopie der Vollmacht, die der Kontaktperson zur Antragstellung eingerichtet wurde und weiterhin eine Aufstellung der antragstellenden Eigentümer, aus der sowohl deren Namen als auch die Adressen hervorgehen. Eigentümer, die nicht antragsberechtigt sind, zum Beispiel juristische Personen, dürfen nicht auf diese Liste. Wichtig ist es noch zu beachten, dass die Förderung nach der Antragstellung nicht aufgestockt werden kann. Ein nachträglich installierter zusätzlicher Landpunkt kann also keine Berücksichtigung mehr finden. Allerdings kann man – unter Einhaltung der Bedingungen – eine zweite Förderung beantragen.


 

Was genau wird gefördert?


Der Zuschuss ist gedacht für fabrikneue Wallboxen mit intelligenter Steuerung, die in privaten Wohngebäuden untergebracht werden. Hierzu gehören nicht öffentliche und nur privat zugängliche Stellplätze und Garagen. Die geförderten Kosten umfassen den Kaufpreis einer neuen Wallbox mit 11 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung, weiterhin die Kosten für den Einbau und den Anschluss der Ladestation, einschließlich sämtlicher Installationsarbeiten. Weiterhin werden auch die Kosten für ein Energiemanagementsystem System zur Steuerung der Wallbox bezuschusst.

Doch was bedeutet intelligente Steuerung überhaupt? Sie wird auch smarte Steuerung genannt und besitzt den großen Vorteil, mit anderen elektronischen Geräten kommunizieren zu können. So kann eine intelligente Ladestation zum Beispiel Ladedaten an eine Smartphone-App übermitteln oder aber durch RFID (radio-frequency identification) vor unberechtigter Benutzung geschützt werden. Auch mit anderen elektronischen Geräten lässt sich die intelligente Ladestation vernetzen, und zwar über LAN, WLAN, über das Mobilfunknetz GSM oder per Ethernet. Zusammengefasst lässt sich sagen, dass die smarte Steuerung die Kommunikation zwischen E-Auto, Ladestation, Netzbetreiber und Benutzer zulässt.


 

Erneuerbare Energie – eine Bedingung für die Beantragung von Fördermitteln


Unter erneuerbaren Energie versteht man Energie aus nachhaltigen Quellen, beispielsweise aus Wasserkraft, Sonne oder Wind sowie Biomasse und Erdwärme. Im Unterschied zu fossilen Energien wie Erdöl, Erdgas und Kohle verbrauchen sich diese Quellen an Energie nicht. Doch welche Art an Energie ist gemeint, wenn das Förderprogramm von 100 Prozent erneuerbaren Energien spricht? Zum einen ist damit der Ökostrom gemeint, den man von einem entsprechenden Anbieter beziehen kann. In Abgrenzung zu denjenigen Unternehmen, die ihren Strom durch Atomkraft oder Kohle gewinnen, besteht deren Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energiequellen.

Aber auch zu Hause lässt sich Ökostrom erzeugen und in die Wallbox einspeisen. Zum Beispiel durch eine hauseigene Photovoltaik-Anlage. Die Solarzellen, die meist auf dem Dach installiert werden, wandeln das Sonnenlicht unmittelbar in elektrischen Strom um, sie bilden also eine Art privates Mini-Kraftwerk. Der auf diese nachhaltige Art und Weise erzeugte Strom lässt sich direkt in das Ladesystem einspeisen oder aber zunächst in ein Speichersystem, aus dem heraus er dann bei Bedarf abgerufen werden kann. Übrigens kann die Einrichtung netzgekoppelter Photovoltaik-Anlagen ebenfalls durch Fördergelder bezuschusst werden.


 

Wie weise ich nach, dass ich zu 100 Prozent Strom aus nachwachsenden Energiequellen verwende?


Wenn die Ladestation mit Strom versorgt wird, der aufgrund eines Vertrags geliefert wird, muss der Stromliefervertrag vorgelegt werden. Für den Betrieb der Wallbox mittels eigenerzeugtem Strom , also durch Photovoltaik, genügt eine Eigenerklärung. Hierbei muss formlos deklariert werden, dass die Stromversorgung mit selbst erzeugtem Strom vorgenommen wird. Zusätzlich ist allerdings nachzuweisen, dass die Menge des erzeugten Stroms auf das Jahr gerechnet für diesen Zweck ausreicht und diese Menge an Energie auch für das Laden des E-Autos eingesetzt wurde.
Ob die eigenerzeugte Strommenge - auch diejenige, die in einem Speicher zwischengespeichert wird - letztlich wirklich reicht für den effektiven Betrieb der Ladestation, sollte mit dem Installateur geklärt werden. Falls nicht, so ist man verpflichtet, zusätzlich einen Stromliefervertrag auf der Basis der erneuerbaren Energien abzuschließen. Entsprechende Nachweisdokumente, zum Beispiel der Stromliefervertrag, müssen auf Verlangen durch die KfW eingereicht werden.
Übrigens muss der Vertrag für die Lieferung von Ökostrom spätestens dann abgeschlossen sein, wenn die Rechnungen im Zuschussportal hochgeladen werden. Allerdings muss die Lieferung zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgt sein.


 

Und wer kann den Antrag stellen?


Der Zuschuss Ladestationen für E-Autos – Wohngebäude steht privaten Eigentümern, Mietern, Wohnungseigentümergemeinschaften, aber auch Vermietern von Wohneigentum zu. Letztere können Unternehmen und Wohnungsgenossenschaften sein, aber auch Privatpersonen. Nicht antragsberechtigt dagegen sind Unternehmen, die Ladestationen für gewerbliche Nutzung planen, beispielsweise für Kundenparkplätze oder zum Laden des Dienstfahrzeugs. Eine der Voraussetzungen ist der nicht öffentliche Bereich, in dem die Wallbox installiert werden soll.
Für Mieter, die eine Wallbox installieren wollen, ist zusätzlich zu bedenken, dass sie nur mit Zustimmung des Vermieters eine eigene Ladestation errichten können. Allerdings müssen die Installationskosten hierbei selbst getragen werden.


 

Wer darf die Wallbox, für die Förderung beantragt wird, installieren?


Die KfW schreibt in diesem Punkt Genaues vor: Nur ein Fachunternehmen, das im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers registriert ist, darf die Errichtung der Ladestation vornehmen. Dies gilt auch für die Inbetriebnahme. Oder einfacher gesagt: Nur das eingetragene Installationsunternehmen darf hier tätig werden. Privatpersonen dürfen diese Arbeiten, auch wenn sie über handwerkliches Geschick verfügen, nicht vornehmen. Allerdings darf der Antragsteller Nebenarbeiten ausführen. Dazu gehören Erdarbeiten sowie das Aufhängen von Ladestation und Kabel. Für die Installation durch einen Fachbetrieb muss bei Antragstellung ein Nachweis, zum Beispiel die Rechnung, erbracht werden.

Falls der Antragsteller allerdings selbst über die entsprechende berufliche Qualifikation verfügt und in einem eingetragenen Fachunternehmen tätig ist, darf er die Einrichtung und die Inbetriebnahme der Wallbox selbst übernehmen. Dennoch aber muss in diesem Fall eine Rechnung bzw. Bestätigung von dem Unternehmen über den ordnungsgemäßen Einbau vorgelegt werden.


 

Wie sehen die genauen Konditionen aus?


Der Zuschuss erfolgt pauschal mit 900 Euro pro Ladepunkt. Bei der Antragstellung ist bereits die Anzahl der Ladepunkte anzugeben. Eine weitere Bedingung besteht darin, dass die Gesamtkosten mindestens 900 Euro betragen müssen, andernfalls erfolgt die Bezuschussung nicht. Wenn eine Ladestation mehrere Ladepunkte besitzt, kann der Förderungsbetrag von 900 Euro pro Ladepunkt beantragt werden, wieder unter der Voraussetzung, dass die Gesamtkosten pro Ladepunkt nicht unter 900 Euro liegen. Der Zuschuss wird im Fall der Genehmigung direkt auf das Konto des Antragstellers überwiesen. Eine Kombination mit weiteren öffentlichen Fördergeldern, beispielsweise Krediten, Zuschüssen oder Zulagen, ist nicht möglich. Dennoch lässt sich über Umwege ein Zuschuss zu diesem Vorhaben erzielen, wenn man andere KfW-Förder­produkte nutzt. Diese sehen beispielsweise die Bezuschussung einer Photovoltaik-Anlage vor, mit der Solarstrom zur Einspeisung in das Ladesystem erzeugt werden kann. Auch für das barrierefreie Umbauen von Garage oder Stellplatz gibt es Fördergelder sowie für die Sicherung von Haus und Garage gegen Einbruch.


 

FAQ

 

Kann ein Unternehmer einen Antrag stellen?
Nein, nur dann, wenn dieser auch Eigentümer des Wohngebäudes ist und als Vermieter einen Förderungsantrag stellt, kann er mit Fördergeldern rechnen. Falls es sich bei der gewünschten Stationierung der Wallbox nicht um sein Wohneigentum handelt oder wenn die Ladepunkte an Stellplätzen platziert werden sollen, die einer Gewerbeeinheit angehören, ist die Beantragung nicht möglich.

Das für die Einrichtung der Ladestation beauftragte Installationsunternehmen kann die Arbeit wegen Personalmangels derzeit nicht vornehmen, so dass die Einreichungsfrist für den Antrag nicht eingehalten werden kann. Wie soll man in diesem Fall vorgehen?
Es empfiehlt sich, kurz vor dem Ablauf dieser Frist alle bis dahin vorliegenden Rechnungen im Zuschussportal der KfW hochzuladen. Für noch ausstehende Rechnungen sollte eine frei formulierte Darstellung, weshalb diese Verzögerung eingetreten ist, beigefügt werden. Zu beachten ist in jedem Fall die neunmonatige Frist nach Antragstellung für das Einreichen der Unterlagen. Wenn bis dahin keinerlei Hochladen erfolgt ist, verfällt der Antrag auf Zuschuss.

Ist es nötig, die Rechnung für die Installation der Ladestation hochzuladen, auch wenn der Kauf der Wallbox allein bereits 900 Euro übersteigt?
Ja, die ordnungsgemäße Installation der Anlage muss immer durch die Rechnung des Fachunternehmens nachgewiesen werden, auch wenn die Kostengrenze bereits vorher erreicht wurde.

Kann man den Zuschuss auch erhalten, wenn man neu baut?
Nein, eine solche Förderung ist nicht vorgesehen. Lediglich Wohngebäude, die bereits bestehen, können gefördert werden. Allerdings gilt auch ein neu gebautes Haus in dem Monat, in dem es bezogen wird, als bestehendes Gebäude und ist damit antragsfähig.




UPDATE vom 15.07.2021

Wie am 15.07.2021 bekannt wurde stockt Herr Scholz das Förderbudget für die Förderung von Ladestationen erneut um 300.000,00 € auf, da die letzte Erhöhung bereits erschöpft ist. Sie können daher weiterhin Ihre Ladestation von der KFW förder lassen. Bitte beachten Sie hierzu die Infos auf der Seite der KFW Bank. Vielen Dank

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